Bochum 1986. Am Morgen des 22. Novembers versammeln sich in der Innenstadt mehrere dutzend wütende ehemalige Besetzer*innen und Bewohner*innen des Heusnerviertels. Die Demonstration ist unangemeldet und doch hat sich die Polizei schon auf Unruhen und Gewalt gefasst gemacht.

Der Abriss des Heusnerviertels liegt nun zwei Tage zurück, doch die Wut der ehemaligen Besetzer*innen ist damit nicht verblasst. 300 Polizist*innen positionieren sich in der Fußgängerzone: „Zusammenbleiben, die Reihen dicht machen“ hört man die Uniformierten rufen. Es handelt sich hierbei um eine neue Polizeistrategie, die bei Demonstrationen angewendet wird. Erstmals wurde sie im Juni 1986 bei einer Demonstration in Hamburg eingesetzt, der sog. Hamburger Kessel. Im Oktober 1986 wurde dieses Vorgehen allerdings vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingeordnet, denn die Einkesselung der Demonstrant*innen unterbindet das Demonstrationsrecht und die Bewegungsfreiheit beispielsweise friedlicher Demonstrant*innen, bei Gewaltausbruch zu entkommen. Trotz der Rechtswidrigkeit wird die Einkesselung an diesem Tag ein weiteres Mal eingesetzt. Der Tag endet mit vielen Verletzten, einigen Festnahmen und kaputten Scheiben.

„Bürgerrechte und öffentliches Interesse werden dabei völlig missachtet, der „Dialog mit dem Bürger“ findet mit dem Polizeiknüppel statt. Kann man sowas mit dem Bochumer Bürger machen?“ (Bürgerinitiative Heusnerviertel, 1986)

Von Anja Bickele